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Es ist wie immer: Neue Gesetze und Verordnungen gibt es immer dann, wenn irgendwo mal Mist gemacht wurde. Da in der allgemeinen Tierhaltung (Schwein, Rinder, Hühner ...) vermutlich ´ne Menge Mist gemacht wird/wurde und dort die allgemeine Dokumentationspflicht vorliegt (Stichwort Antibiotika), sind wir als Imker, die Lebensmittel produzieren, auch im Boot. Und da interessiert es die EU und die darin zusammengeschlossenen Länder überhaupt nicht, ob das für Imker sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Ich würde das Behandlungsbuch in Papierform führen. Man kann natürlich das auch digital machen und anschließend ausdrucken. Ich habe da ein Muster zum Ausdrucken angehängt, das ich aus dem Internet gezogen habe und passt.

Der Honigtau als Nahrung der Insekten
Gerhard Zoebelein
Aus dem Institut für angewandte Zoologie, München

Journal of Applied Emtomology, Jan/Dez. 1956
Zusammenfassung
Zahlreiche Insektenarten aus vielen Familien nutzen den Honigtau als Nahrungsquelle. Einige tun das obligatorisch, andere fakultativ. Ersteres gilt besonders für die Waldameisen, letzteres für die Imagines der Insektenparasiten: die entomophagen Schlupfwespen und Tachinen, sowie für die räuberischen Formen der Coccinelliden, Anthribiden und Syrphiden. — Im Tagesablauf ist der Honigtaubesuch der Insekten bei Physokermes piceae am Morgen und Abend am stärksten. — Die Honigtauernährung verlängert, teilweise um ein Vielfaches, die Lebensdauer mancher Insektenarten. — Bei Versuchen mit Microplectron fuscipennis Zett. und Nemeritis canescens Grav. ergab Aufnahme von Honigtau eine Zunahme der Zahl abgelegter Eier. — Honigtau verschiedener Erzeuger zeigt unterschiedlichen Nährwert. Saccharose, Glucose und Fructose erwiesen sich als die für Insekten wertvollsten Nahrungsbestandteile des Honigtaus. Melezitose zeigt schädigenden Einfluß.
Waldameisen der Formica rufa‐Gruppe (besonders F. major und minor) ernähren sich überwiegend von Honigtau. Insekten scheinen für sie nur Zukost zu sein. Die im Jahr von einem Nest eingetragene Honigtaumenge betrug bei Formica rufa rufo‐pratensis minor schätzungsweise 290 bis 320 kg Honigtau mit ca. 60–65 kg Zuckertrockensubstanz, bei F. rufa rufo‐pratensis major etwa 450–500 kg Honigtau mit ca. 90–100 kg Zuckertrockensubstanz. — Der Honigtaueintrag von Einzelstämmen betrug annähernd: Bei Kiefer im Jahr 70 kg, bei Fichte im Jahr 30 kg, bei Buche im Jahr 25–30 kg. Der Eintrag von Honigtau der Fichtenquirlschildlaus von einem Stamm betrug für Mai/Juni etwa 11 kg. — Von den zur Beobachtung gelangten Pflanzensaugern waren für die Ameisen folgende von Bedeutung: An Fichte: Cinaropsis piceae Panz. (z. T. auch Physokermes piceae Schrk., Cinaropsis cistata/viridescens im Frühjahr und Cinaropsis pruinosa Htg., im Sommer an Wurzeln); an Kiefer: Cinaria nuda Mordw. (z. T. Cinara pini L.); an Buche: Schizodryobius pallipes Htg., an Eiche: Lachnus roboris L.; an Weißdorn: Medoralis pomi Deg. (im Frühjahr auch Psylla crataegi Schrk.); im Hochgebirge: an Lärche: Cinara laricis Walk; an Arve: Cinara cembrae Chol., an Latsche: Cinara Neubergi Arnh.
Der Lausstammbesuch der Ameisen ist abhängig von Witterung und Wechsel des Honigtauangebotes in den Baumkronen. — Das Honigtauangebot beeinflußt das Straßennetz der Ameisenkolonien und seine Belaufsstärke. — Die Waldameisen verhindern den Honigtaubesuch artfremder Insekten auf den von ihnen besuchten Stämmen. Dabei kommt es zur Erbeutung zahlreicher Nützlinge. Von Ameisen besuchte Lausbäume werden von Bienen nicht oder nur ganz schwach beflogen. — Auf Schäden durch Honigtauerzeuger wird hingewiesen und festgestellt, daß die dem Walde durch die Saugtätigkeit der Homopteren entzogene Substanz am wirtschaftlichsten durch die Waldbienenweide nutzbar gemacht wird.
Im Haushalt der Biocönose des Waldes spielt der Honigtau als Nahrungsmittel zahlreicher Insekten eine übergeordnete Rolle. Der holzarten‐und unterwuchsreiche Mischwald gewährt ein optimales Honigtauangebot.

Für den süddeutschen Raum gibt es eine Webseite, die Prognosen und Informationen zur aktuellen Honigtauproduktion bereitstellt.

Zwar ist Hessen hier mal wieder nicht berücksichtigt, aber eine Tendenz ist doch zumindest abzuleiten.

Was ist eigentlich Honigtau bzw. die Waldtracht?

Honigtau und Waldhonig

Honigbienen sammeln gelegentlich Honigtau statt Nektar. Dieser stellt dann die Grundlage für verschiedene Honigsorten dar, die als Blatt-, Tannen- oder Waldhonige bezeichnet werden. Die Farbe und das Aroma dieser Honige variieren je nach Herkunft sehr stark, vor allem bei den von Tannen und Fichten stammenden Waldhonigen. Auch einige Hummelarten sammeln Honigtau.

Im Waldhonig ist immer ein gewisser Gehalt an der Zuckerart Melezitose vorhanden. Dies hängt vom Stoffwechsel des Wirtsbaumes (Phloemsaft) und der Fermentierung durch die verschiedenen Rindenlausarten ab. So steht z. B. die Gefleckte Lärchenrindenlaus (Cinara laricis) im Verdacht, besonders viel Melezitose zu erzeugen. Wenn der Anteil dieses Dreifachzuckers 10 bis 12 % überschreitet, kandiert der Honig schon im Honigraum des Bienenvolks (vom Boden der Wabenzelle aus). So kann er nicht mehr oder nur noch teilweise und mit deutlich erhöhtem Aufwand geerntet werden. Solcher Honig wird dann auch als Melezitosehonig oder Zementhonig bezeichnet.

Entdeckeln einer Bienenwabe mit dunklem Honig aus Honigtau

Da dies ja bereits mehrmals im Verein diskutiert wurde, möchte ich hier einen zur mobilen Honigschleuder umgebauten Anhänger vorstellen.

"Das Schleudermobil" wird auch im gleichnamigen Artikel des Deutschen Bienenjournals Ausgabe 3/2017 Seite 20/21 näher vorgestellt.

 

Honig schmeckt gut und ist gesund, das weiß jeder....

Was aber viele nicht wissen:

Honig hilft bei der Heilung von offenen Wunden und Brandverletzungen.

Hier sind 2 Links zum Thema,einmal von der Universität Bonn und ein Beitrag auf der Webseite derbienenblog.de.

Honig hilft bei Problemwunden - Studie startet in Kürze

Wunden heilen besser mit Honig

 

HIer noch ein Artikel aus "Die Biene / ADIZ / Imkerfreund" Heft 11/2005, Seiten 20 – 21

Honig als Medizin

Honig ist einzigartig ...

... er ist vielfältig hinsichtlich seiner Zusammensetzung, die durch die Region und den zeitlichen Verlauf der Trachten, die die Bienen besuchen bestimmt wird. Die Bienen bilden den Honig aus dem Nektar von Pflanzenblüten und aus dem Honigtau, den sie auf Bäumen finden.

Blütenhonig ist hierbei die allgemeine Bezeichnung für Honig aus dem Blütennektar verschiedener Blühpflanzen. Diesen Blütenhonig gibt es als sogenannte Frühtracht und Sommertracht. Unsere Frühtracht enthält vorwiegend Pollen und Nektar von Weiden, Raps, Obstbäumen, Ahorn und Frühlingsblumen.

Sommertrachten werden von Brombeeren, Wiesenblumen aber auch aus Efeu und Taubnesseln geerntet.

Wald- und Honigtauhonig wird aus dem Honigtau zahlreicher Baumarten, bzw. den auf ihnen lebenden Honigtauerzeugern gewonnen. Er ist eher dunkel, sehr mineralstoffreich und malzig-würzig im Geschmack.

Die Hauptbestandteile des Honigs sind Frucht- und Traubenzucker in stark wechselnden Anteilen; insgesamt finden sich rund 30 verschiedene Zuckersorten, sowie viele weitere Inhaltsstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Enzyme und Aromastoffe darin. Diese Zusammensetzung und folglich seine Farbe, Aroma und Beschaffenheit variieren deshalb von Honig zu Honig - sein Geschmack ist eben einzigartig.

Mit Honigbier bezeichnet man Bier, das unter Zugabe von Honig gebraut wird. Der Honig wird zur Würze oder zum Jungbier zugegeben, wodurch sein Zucker mitvergoren und das Bier nur wenig süßer wird.

Alternativ kann fertiges Bier erhitzt und damit pasteurisiert und dann der Honig zugegeben werden. Dabei handelt es sich dann eigentlich um ein Biermischgetränk, das inoffiziell auch Honigbier genannt wird. Dieses hat einen kräftig süßen Honiggeschmack. Der Alkoholgehalt von Honigbier schwankt je nach Sorte zwischen 4,9 % und 8 %.

Bereits die Germanen setzten ihrem aus Emmer und Gerste gebrauten Bier Honig zu, angelehnt an den Honigwein Met. Dies wurde bei der Untersuchung germanischer Trinkhörner festgestellt. Zu den Bedingungen des Mittelalters (vor der Entdeckung des Hopfens für das Brauen) war das Honigbier länger haltbar, da Honig natürliche, von den Bienen übernommene Konservierungsstoffe enthält.

Heutige Handelsnamen lehnen an die Farbe des Getränks (GoldenDark), an den Honigwein (Mede) an oder übernehmen Bezug auf Germanen und nordische Stämme, wie Wikingerbier, Odinbräu.

ieser Artikel basiert auf dem Artikel Honigbier aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Liebe Imker- & Vereinskollegen,

heute wurde in der ARD-Tagesschau das Urteil vom EUGH v. 06.09.2011 bezüglich der Klage eines Imkers gegen das Land Bayern wg. der Genehmigung des Anbaus genmanipuliertem Mais vorgestellt. Die Tragweite dieses Urteils mag weitreichend sein und mit einer Vielzahl von Konsequenzen für Unternehmen, Landwirte, Behörden, Imker und Handel resultieren.

Hierüber werden wir in den kommenden Zusammenkünften sicherlich noch häufig und angeregt diskutieren.

Damit wir für die kommenden Zusammenkünfte auch auf etwas "Material" zugreifen können, habe ich die noch recht frische - weil erst 4 Stunden alte - Presse nach entsprechenden Mitteilungen durchsucht und die Fundstücke in den "geschützten" Bereich unserer Website geladen.

Wir werden uns sicherlich in den kommenden Tagen und Wochen mit diesbezüglichen Fragen von Kunden außeinander setzen dürfen. Ich hoffe daher, dass wir seitens der Verbände und Behörden zeitnahe Vorschläge und Handlungsempfehlungen bekommen.

Für jene die etwas Ausdauer für Lektüre besitzen - anbei nun die Artikel

Fernsehen:
Beitrag der ARD-Tagesschau zum EUGh-Urteil v. 06.09.2011
Presse:
Beitrag im SPIEGEL zum EUGH-Urteil v. 06.09.2011
Artikel (I) der FT Deutschland zum EUGH-Urteil v. 06.09.2011
Artikel (II) der FT Deutschland zum EUGH-Urteil v. 06.09.2011
Verbände & Organisationen:
Pressemitteilung des DIB zum EUGH-Urteil v. 06.09.2011
Infoletter des Mellifera e.V. zum EUGH-Urteil v. 06.09.2011
Gericht & Beteiligte:
Pressemitteilung des EUGH zum Urteil vom 06.09.2011
Orginaltext des EUGH-Urteils v. 06.09.2011
Stellungnahme des Anwaltsbüro des klagenden Imkers v. 06.09.2011
Pressemitteilung des EUGH zum Urteil vom 06.09.2011