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Meldung der Bienenhaltung beim Veterinäramt

Wer Bienen hält, ist zur Meldung der Bienenhaltung beim Veterinäramt des jeweiligen Kreises verpflichtet.

Laut §1a der Bienenseuchenverordnung vom 03. November 2004 liesst sich dies, wie folgt: „Wer Bienen halten möchte, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.“

Sofern Sie diese Meldung noch nicht vorgenommen haben und dies über den Verein erledigt wissen möchten, können Sie dies über nachfolgendes Formular erledigen.

Formular:
Meldung der Bienenhaltung beim Veterinäramt